Die Auswahlt derjenigen Mitglieder des Vorstands, denen Optionsrechte gewährt werden, obliegt dem Aufsichtsrat. Der Optionsberechtigte kann 50% der ihm gewährten Optionsrechte ('die erste Hälfte der Optionsrechte') erstmals nach einer Wartefrist von 2 Jahren seit dem Tag der Entscheidung des Vorstands über.
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