Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gem. dem Steuerberatungsgesetz (§§ 1, 2, 3, 23, 33), insbesondere die Führung von Buchhaltungen für Auftraggeber, einschließlich der laufenden anfallenden Arbeiten wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen usw. Aufstellen der Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Aufstellung von Zwischenbilanzen und Vermögensaufstellungen (Status);- die berufliche Wahrnehmung fremder Interessen, einschließlich der Beratung (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG);- wirtschaftsberatende, gutachtliche und treuhänderische Tätigkeiten im Sinne der Tätigkeit 1. Anstrich sowie die Erstellung von Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen (§ 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG);- begleitende Aufgaben sonstiger Art, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.
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