1.) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art an Bauwerken und deren Einrichtungen als Generalübernehmer ohne eigene Bautätigkeit unter Einschaltung von Subunternehmern; die Gesellschaft beschäftigt keine gewerblichen Arbeiter und übt keine Tätigkeit im Rahmen des § 34 c GewO aus. 2.) Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß §§ 45 - 48a SGB VIII. Folgende Formen der Erziehungshilfen werden angeboten. a) familienunterstützende Hilfen- beispielsweise soziale Gruppenarbeit, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistände, sozialpädagogische Familienhilfe b) familienergänzende Hilfen- beispielsweise Tagesgruppe, c) familienersetzende/ -ergänzende Hilfen. Im Detail werden folgende Leistungen Arten der Hilfe zur Erziehung Hilfe nach dem § 28 KJHG: Erziehungsberatung. Hilfe nach dem § 29 KJHG: Soziale Gruppenarbeit. Hilfe nach dem §30 KJHG: Erziehungsbeistand. Hilfe nach dem § 3 l KJHG: Sozialpädagogische Familienhilfe. Hilfe nach dem § 32 KJHG: Erziehung in einer Tagesgruppe. Hilfe nach dem §33 KJHG: Vollzeitpflege. Hilfe nach dem §34 KJHG: Heimerziehung oder betreute Wohnform. Hilfe nach dem §35 KJHG: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Hilfe nach dem § 35 a KJHG*: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche angeboten.
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