Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte, insbesondere - Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird; - Überwachen der Auslassbereiche von Diskotheken und von dem Einlassbereich getrennter Ausgänge; - Zugangskontrollen bei Gaststätten (soweit keine Diskothek); - Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inklusive Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang; - Zugangskontrollen mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion; - Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss; - Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z.B. zum Schutz der Musiker); - Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen; - Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten; - nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt); - Personenschützer unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum; - Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit; - Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung weniger Museumsräume in abwechselnder Reihenfolge; - Konzerte - Wachpersonen stehen nicht nur auf dem Fleck - grundsätzlich ist aber die Haupttätigkeit nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.
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