Erwerb, Vertrieb und die Schaffung von Wohnraum. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Erbringung von Rechts- und Steuerberatungsleistungen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen oder vertreten; sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen, wie beispielsweise Beherrschungsverträge und/oder Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge.
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