Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 9 AO. Der Satzungszweck wird durch das planmäßige Zusammenwirken mit dem Gesellschafter AllgäuPflege gemeinnützige GmbH, Sonthofen, und deren Gesellschafter Kreisspitalstiftung Kempten, Sonthofen, Domprobst Wenger und Bischof Friedrich II. Graf von Zollern'sche Distriktspitalstiftung Sonthofen, Sonthofen, und Gräflich Königsegg-Rothenfels'sche Spitalstiftung Immenstadt, Immenstadt, im Sinne von § 57 Abs. 3 Abgabenordnung verwirklicht. Dies erfolgt insbesondere durch die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen aller Art, im Wesentlichen von Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Hilfsdiensten im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich, Gebäudemanagement und - logistik sowie Verpflegungsversorgung einschließlich damit zusammenhängender Dienste. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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