Erfassung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten ihrer Mitglieder auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen. a) Hierbei kann die Genossenschaft deren Milch abnehmen und an Drittabnehmer weitervermarkten (= Eigenvermarktung) oder aber über deren Milch als Vertreter ihrer Mitglieder mit Abnehmern Lieferverträge abschließen (= Vermittlung). b) Die Genossenschaft kann im Fall der Eigenvermarktung die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungsvorschriften in gesonderten Bedingungen (z.B. Qualitätsbedingungen und Milchlieferungsordnung) festlegen. c) Im Falle der Vermittlung werden die Pflichten und Rechte der Mitglieder in den Vermittlungsverträgen nebst enventueller Anlagen bestimmt.
Milch und Milchprodukte
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