Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Sie dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung und Rehabilitation von Kranken und Hilfsbedürftigen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Landkreis Verden durch das Betreiben von Krankenhäusern in den Städten Achim und Verden (Aller). Die Gesellschaft hat im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes Niedersachsen gleichwertig an beiden Standorten die Grund- und Notfallversorgung durch je eine innere, eine chirurgische und an mindestens einem Standort eine geburtshilflich-gynäkologische Abteilung sicherzustellen. Sie kann andere kranken- und sozialpflegerische Dienste und Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks betreiben.
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