1. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere durch interkulturelle, interreligiöse und interethnische Interaktionsförderung. 2. Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, insbesondere durch Vernetzung, Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen. 3. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere durch zweckgebundene Fort- und Weiterbildungen, sowie Programmen als Lehr- und Lernangeboten zur Unterstützung von interkultureller Kompetenz. Der Gesellschaftszweck wird im Besonderen verwirklicht durch: - Planung und Betrieb von Programmen zur gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung von Asylbewerbern, Migranten und Sozialbenachteiligten (z.B. Inklusive Fahrradwerkstatt, internationale Begegnungsstätte); - Organisation und Durchführung von Programmen zum Abbau von sprachlichen, bürokratischen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschieden (z.B. Sprachkurse, EDV-Kurse, Integrationskurse etc.); - Aufbau und Förderung von Netzwerken für berufliche, gesellschaftliche und rechtliche Belange von Asylbewerbern, Migranten und Sozialbenachteiligten sowie Opfern von Mobbing und Diskriminierung (z.B. Sozialraumberatung, Jobbörsen, Gestaltung von Arbeitsgemeinschaften); - Selbständige Forschungstätigkeiten und Aufdeckung (z.B. über eine Diplomarbeit, eigene wissenschaftliche Studien) von neuen Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung; - Zuschüsse für Rechtshilfeverfahren im Sinne des Satzungszweckes; - Unterstützung bei der Herausgabe eines eigenen interkulturellen, demokratischen Mediums (z.B. Zeitung in print und digital), durch Vermittlung von zielbezogenen Kenntnissen (Grafikdesign, Texten, Fotografieren etc.) durch interne und externe Fachkräfte; - Förderung und Durchführung von Projekten zur interkulturellen, interreligiösen und interethnischen Interaktion (z.B. sozialräumliche Kulturveranstaltungen, internationales Café); - Entwicklung und Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial bezüglich der Satzungszwecke; - Organisation und Betrieb von Betreuungsangeboten sowie pädagogischen Hilfsangeboten (z.B. Mütterkurs für Familien mit Migrationshintergrund, Kinderbetreuung während Weiterbildungsangeboten, Selbsthilfegruppe für Opfer von Mobbing und Diskriminierung); - Erbringung von Maßnahmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung und Weiterbildung sowie gesundheitliche Präventivmaßnahmen (z.B. psychosoziale Beratung, berufliches Coaching, inklusive Bewegungsangebote); - Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Kursen, u.a. für Berechtigte nach SGB (z.B. Berufsvorbereitung, Bewerbungstraining, Berufsvermittlung); - Unterstützung und Weiterleitung zu Hilfsangeboten für Opfer von Mobbing und Diskriminierung; - Planung und Umsetzung von Dialog und Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Satzungszwecke. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.
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