Entsorgung der in Abfallgroßbehältern zur Beseitigung erfassten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Gewerbeabfälle), - die Erfüllung der Entsorgungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) i. V. m. § 72 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Einsammlung, der Transport und die Verwertung von Drankabfällen, die auf der Insel Borkum anfallen, - die Annahme und die Entsorgung der zum Entsorgungszentrum Breinermoor und zur Abfallumschlaganlage Borkum anlieferbaren Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Gewerbeabfälle), - die Annahme und Verwertung der zum Entsorgungszentrum Breinermoor und zur Abfallumschlaganlage Borkum anlieferbaren Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Wertstoffe aus Gewerbebetrieben), - die Verwertung des in Abfallgroßbehältern erfassten Altpapiers aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen.
Entsorgungsbetriebe
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