A) Erfassung und Vermarktung der Milch der Mitglieder auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, wobei eine Stabilisierung der Erzeugerpreise angestrebt wird. aa. Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft die Milch selbst erwerben und an Drittabnehmer weitervermarkten (=Eigenvermarktung). bb. Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft aber auch über die Milch ihrer Mitglieder als Vermittler (=Vertreter) ihrer Mitglieder mit Abnehmern Lieferverträge abschließen (=Milchvermittlung). b) Die Übernahme von Beteiligungen, insbesondere bei milchwirtschaftlichen Unternehmen und landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben. c) Die Errichtung von Zweigniederlassungen kommt nicht in Betracht. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Milch und Milchprodukte
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