Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 der Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Er wird insbesondere verwirklicht - durch die stationäre und ambulante Versorgung Kranker, Betagter, Behinderter mit Mitteln und Einrichtungen der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am Standort Hamburg, hier insbesondere das Albertinen-Krankenhaus sowie das Albertinen-Haus in Schnelsen; - durch die Entsendung von Mitarbeitern in entsprechende Einrichtungen anderer Träger; - durch geeignete Maßnahmen zur geistlichen Betreuung sowie zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiter.
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