Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung, insbesondere die a) Förderung der Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit; b) Bildung und Erziehung; c) Jugend- und Altenhilfe; d) Förderung von Wissenschaft und Forschung; e) Förderung des Gesundheitswesens einschließlich des Wohlfahrtswesens; f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, g) Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; h) Förderung von Kunst und Kultur; i) Förderung des Sports, der Heimatpflege und des traditionellen Brauchtums unter besonderer Berücksichtigung des lokalen Vereinswesens; j) Förderung der Völkerverständigung.
Sozialwesen
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