Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: - Denkmalpflegerische Beratung und Förderung von Städten und Gemeinden bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten - Bodendenkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO - Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO - Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde); - Förderung, Beratung und Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen bei öffentlichen, kirchlichen und privaten Umbau- und Sanierungsprojekten - Baudenkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO ); - Reinigung, Inventarisierung und Verpackung von archäologischem Fundmaterial mit Jugendlichen, Studenten, alten Menschen und Flüchtlingen (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO - Förderung der Jugend- und Altenhilfe, § 52 Absatz 2 Nr. 10 AO - Förderung der Hilfe für Flüchtlinge); - Technische Aufarbeitung und Digitalisierung von "Alt-Dokumentationen" im archäologischen Bereich (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO ); - Förderung und Erstellung von Ortschroniken (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO ); - Beratung, Erfassung und Präsentation der Sammlungen von Heimat- oder Regionalmuseen mit historischen und archäologischen Fundstücken (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 AO ); - Förderung von Erhalt, Konservierung und Restaurierung von Kunst und Kulturgut (§ 52 Absatz 2 Nr. 5 AO - Förderung von Kunst und Kultur); - Förderung wissenschaftlicher Auswertungen und Aufarbeitungen im archäologischen, historischen und kulturellen Bereich (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 AO - Förderung von Wissenschaft und Forschung); - Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO ); - Förderung von Studenten der Fachrichtungen Archäologische Wissenschaften, Denkmalpflege, Kunstgeschichte, Architektur, Bauforschung, Grabungstechnik und verwandter Fächer mit und ohne zusätzlichen Förderbedarf durch das Angebot von Praktika und Stipendien (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO ; - Vermittlung von Wissen über Kultur, Archäologie, Denkmalpflege und Heimatkunde insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit für alle Bevölkerungsgruppen (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 22 ); - Förderung von sozial, körperlich und geistig benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien über Bildungs- und Informationsangebote im kulturellen Bereich (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO, § 52 Absatz 2 Nr. 10 AO - Förderung von Behinderten); - Förderung der gesellschaftlichen Integration von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten über Bildungsangebote und Informationsvermittlung (§ 52 Absatz 2 Nr. 10 AO - Förderung von Flüchtlingen).
Sozialwesen
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