(1) Die Gesellschaft wird auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch umfassende und kontinuierliche PR-, Informations- und Aufklärungskampagnen, die das Ziel verfolgen, die Öffentlichkeit auf die Schicksale benachteiligter Kinder und Jugendlicher aufmerksam zu machen und eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität zu initiieren. Dieser gesamtgesellschaftliche Dialog hat bewußtseinsbildende und erzieherische Funktion und soll darüber hinaus bewirken, daß betroffene Kinder und Jugendliche nicht vergessen und ausgegrenzt werden, daß Kinderwünsche bzw. Hilfsmaßnahmen realisierbar werden, um junge Menschen vor körperlichen und seelischen Schäden zu bewahren. Darüber hinaus können Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschafft werden. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihren gemeinnützigen und mildtätigen Zweck weiterhin durch finanzielle Unterstützung und Förderung von Kinder und Jugendlichen in Notsituationen. Diese sind insbesondere definiert durch Krankheit, Unfall-, Katastrophen- und Krisensituationen, soziale Härte sowie Gewalt, Mißbrauch und Ausbeutung. Die Aktion Kindertraum gGmbH engagiert sich besonders, indem sie sich der Sonderfälle annimmt, die weder durch staatliche Fördermaßnahmen noch durch Unterstützung anderer Kinderschutzorganisationen abgedeckt werden. (4) Unterstützung finden: - kranke und todkranke, sozial schwache, notleidende, behinderte, elternlose und unterprivilegierte Kinder und Jugendliche, indem die Gesellschaft ihnen ihre ganz persönlichen Herzenswünsche materieller oder ideeller Art erfüllt mit dem Ziel, ihren seelischen bzw. körperlichen Zustand zu verbessern. - Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Nationalität, Religion und Hautfarbe, die sich in lebensbedrohlichen Situationen bzw. extremen Notsituationen befinden, indem die Gesellschaft notwendige Operationen bzw. Therapien oder andere lebensrettende Maßnahmen unterstützt. - kranke und todkranke, sozial schwache, notleidende, behinderte elternlose und unterprivilegierte Kinder und Jugendliche, indem die Gesellschaft ihre Lebenssituation bzw. ihren seelischen und körperlichen Zustand durch weitere geeignete Maßnahmen verbessert.
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Sozialwesen
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