A) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, b) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, d) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Die Zwecke und der Gegenstand der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch a) die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren und Lehrgängen im Rahmen der Qualifizierung insbesondere von Multiplikatoren (z.B. Lehrern, Seminarleitern und Trainern) aber auch für Schüler, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch virtuell im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung und des Globalen Lernens, b) die Entwicklung und Erprobung und Vermarktung von pädagogisch-didaktisch aufbereiteten Bildungsmaterialien, die den Zweck haben, die Themen der Nachhaltigkeit in den Bildungsauftrag der staatlichen und privaten Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen zu integrieren. c) die Auf- und Ausarbeitung von Themenbereichen mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Globalem Lernen unter Einbeziehung von Experten aus Pädagogik, Didaktik und den entsprechenden Fachgebieten. d) die Erschließung von lnteressensgruppen und Kooperationspartnern aus unterschiedlichen, aber thematisch ähnlichen Disziplinen. e) die Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Schulungen und Lehrgängen, etc., die das Bewusstsein von weltweiten Zusammenhängen stärken, diese erklären, Kompetenzen zu deren Beurteilung und den Transfer auf andere Bereiche anstoßen und zu entsprechendem Handeln anleiten. f) die Entwicklung von Bildungsmaterialien und Publikationen, die einen niederschwelligen Zugang zu den o.g. Thematiken ermöglichen. g) die Integration und Verständigung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch verschiedene Bildungsformate wie Seminare, Lehrvideos und Workshops sowie die pädagogische Unterstützung anderer Einrichtungsträger beim Aufbau von entsprechenden Projekten. h) des internationalen Austausches insbesondere zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung anhand von diversen Formaten in Präsenz wie auch in digitaler Form, z.B. Workshops, digitalen Schulungen etc. i) die Sensibilisierung für eine Gerechtigkeit im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung durch eine enge Zusammenarbeit mit Partnern, die mit diesem Thema befasst sind. Der Gegenstand der Gesellschaft wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen mit öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie privaten Unternehmen und sozialen Organisationen, die dem Unternehmensgegenstand förderlich sind, verwirklicht. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und finanziellen Förderung der in § 2 Abs. 2 a) bis d) genannten Zwecke vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, den Verkauf und Verleih von Bildungsmaterial, das den Zwecken nach § 2 Abs. 3. Buchstabe a) bis i) dient, sowie durch Veranstaltungen.
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