Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordung (Gemeinnützige Zwecke). Dieser Zweck wird verwirklicht durch: Unterstützung und Beratung von jungen Menschen, die in eigener Verantwortung ihre Bildung erweitern und weitere Schulabschlüsse erreichen wollen; Unterstützung und Beratung von jungen Menschen bei der persönlichen Entwicklung und dem Finden ihrer Stärken und ihrer individuellen Zukunftsperspektiven, Unterstützung und Beratung bei der Durchsetzung und Weiterentwicklung von selbstbestimmter und freier Bildung und neuen Lernformen, wie zum Beispiel der Montessori-Pädagogik, Unterstützung von und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Sinne der hier genannten gemeinnützigen Zwecke, Unterstützung von Jugendlichen, Eltern und Pädagogen bei der praktischen Umsetzung der freien und selbstbestimmten Bildung, unter anderem der Montessori-Pädagogik, sowie neuer Lernformen durch Weiterbildung und Beratung.
Sozialwesen
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