Durchführung von Maßnahmen der beruflichen, auch überbetrieblichen und wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung und des Betreibens von Fachschulen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden gemeinnützigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Vertretung der Gesellschaft ist nunmehr wie folgt geregelt: Sie wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn ihn die Gesellschafter zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Die Befreiung des Geschäftsführers Hans- Joachim Ramlow von diesen Beschränkungen ist entfallen.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
Berufliche Schulen
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