Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch -die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (z.B. der Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung, Berufsvorbereitung) für private und öffentliche Auftraggeber, -die Entwicklung und Durchführung von Konzepten schulischer sowie vorschulischer Bildung im berufsfachlichen und allgemeinbildenden Bereich der Hochschulbildung (z.B. durch den Betrieb von Fach- sowie allgemeinbildenden oder Hochschulen sowie Kindergärten/Frühförderungseinrichtungen, -Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Betreuung und Förderung von hochbegabten und lern- bzw. solzial schwachen Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen (z.B. mittel Durchführung von Stütz- bzw. Zusatzunterricht, Anleitung zu kulturellen sowie sportlichen Aktivitäten. -die Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer solzialen Lage oder ihres Alters bzw. ihres gesundheitlichen Zustandes einer besonderen Hilfe bedürfen (z.B. durch kostenlose Belieferung mit Gütern des täglichen Bedarf, Bringe- und Hildienste, Sozialbetreuung), -Maßnahmen beruflicher Rehabilitation und zur Aufrechterhaltung/Wiedererlangung von Beschäftigungsfähigkeit für Beschäftigungslose (z.B. Maßnahmen gemäß § 16 SGB II).
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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