1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und des Völkerverständigungsgedankens durch den Ausbau von langfristigen, bildungsorientierten und gemeinnützigen Jugendaustauschprogrammen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen. Insbesondere ist der Gegenstand der Gesellschaft auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen. 2. Das Ziel der Gesellschaft ist es, die interkulturelle Verständigung und den weltweiten Austausch zwischen jungen Menschen durch Förderung des langfristigen, bildungsorientierten und gemeinnützigen Jugendaustauschs zu stärken. Die Gesellschaft fördert interkulturelles Lernen, um unabhängig von Hautfarbe, Religion und politischer Überzeugung Respekt für unterschiedliche Lebensweisen weltweit auszubauen. Darüber hinaus sichert die Gesellschaft die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für den internationalen Jugendaustausch, setzt sich für eine rechtliche und politische Förderung des internationalen langfristigen Schüleraustauschs ein und vertritt seine Mitglieder gegenüber Medien und Politik. 3. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks sollen insbesondere Austauschprogramme für Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren mit einer Aufenthaltsdauer im Gastland von mindestens 3 Monaten im Rahmen eines unentgeltlichen Gastfamilien- und Schulaufenthaltes gefördert werden. Die Gesellschaft versteht sich als Sprachrohr der Zivilgesellschaft in Deutschland, setzt sich für aktuelle gesellschaftspolitische Themen zur Völkerverständigung und interkulturellem Lernen sowie zur Demokratieerziehung ein. Die Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft basiert unter anderem auf gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Veranstaltungen, Fortbildungen, der Erstellung von Publikationen und der Durchführung von Forschungsprojekten sowie Projekten mit staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen oder der Zivilgesellschaft. Des Weiteren überwacht die Gesellschaft die Qualitätsmaßstäbe für den langfristigen Jugendaustausch, macht die Öffentlichkeit auf diese aufmerksam und entwickelt diese weiter. 4.
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