Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung. Konkret ist der Schwerpunkt die Erforschung von sicherer künstlicher Intelligenz. Die Prinzipien für die Erforschung sicherer künstlicher Intelligenz werden von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Als Grundlage müssen Prinzipien und Richtlinien verwendet werden, die von einem neutralen Gremium oder einer Konferenz zur KI Sicherheit veröffentlicht wurden. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt - Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, - bestehende Gesellschaften zu erwerben, - Gesellschaftsbeteiligungen zu erwerben, - die Geschäftsführung von Gesellschaften zu übernehmen und Tochtergesellschaften und Stiftungen zu gründen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, und der Förderung des wissenschaftlichen Austausches.
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