1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser AIF-Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstaben e) und f) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von Wertpapieren im Sinne des § 253 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4b KAGB und Aktien im Sinne des § 253 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB - und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden, und c) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: (1) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), (2) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Absatz 1 Nr. 3 KAGB, sofern es sich um Gesellschaften handelt, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände gemäß vorstehender Ziffer (1) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, (3) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Absatz 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß vorstehenden Ziffern (1) und (2) und nachstehenden Ziffern (4) und (5) erworben werden dürfen, (4) die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von Wertpapieren im Sinne des § 253 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4b KAGB und Aktien im Sinne des § 253 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB - und Derivate zu Absicherungszwecken, (5) Gelddarlehen nach Maßgabe des § 285 Absatz 3 KAGB (sofern die Darlehensnehmerin eine Immobiliengesellschaft ist). 3. Neben den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft außer den vorstehend in Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 genannten Geschäften folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Vermögensgegenstände gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstaben e) und f) KAGB angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstaben e) und f) KAGB, c) die Erbringung sonstiger mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundener Tätigkeiten; d) die Beteiligung an oder die Gründung von Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 4. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 5. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Telefon
+49 211 5374200
Finanzdienstleister
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827