1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe; b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c) des Wohlfahrtswesens; d) der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte; e) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; und f) die Unterstützung hilfebedürftiger Personen. 2. Im Rahmen von Abs. 1 sind insbesondere Aufgaben mit Modellcharakter, Modelleinrichtungen und besondere Initiativen zu fördern, die beispielhaft und richtungsweisend sind und die Entwicklungen in den Förderbereichen nachhaltig unterstützen. 3. Zweck der Gesellschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke gem. Abs. 1, Abs. 2 ist auch die Beschaffung von Mitteln und die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, auch des "Deutschen Hilfswerks - Stiftung bürgerlichen Rechts". 4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die (i) Durchführung von Lotterien, insbesondere der Soziallotterie aidFIVE, sowie (ii) durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.
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