Förderung der Bildung und Erziehung. Zweck der Gesellschaft ist es, die berufliche Bildung im Bereich zu fördern. Hierzu gehören insbesondere die berufliche Erstausbildung, die Fortbildung und Umschulung in Handwerk, Industrie und Gewerbe. Die Gesellschaft tritt selbst als Träger auf. Sie erstrebt die Kooperation mit gleichen oder ähnlich ausgerichteten Verbänden in allen Fragen der Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht, indem sie Bildungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen unterhält, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie veranstaltet Seminare, Vorträge und Tagungen besonders in den Bereichen: - der beruflichen Bildung, - der wissenschaftlichen Bildung, - der personenbezogenen Bildung, - der Eltern- und Familienbildung, - der nichtberuflichen, abschlussbezogenen Bildung, - der freizeitorientierten und Kreativität fördernden Bildung. Die Bildungseinrichtung der Gesellschaft strebt die staatliche Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz an. Die Gesellschaft gibt sich in diesem Rahmen eine Arbeitssatzung, die den Erfordernissen des § 23 Abs. 2 Nr. 10 WBG entspricht.
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