Wirtschaftliche Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft sowie Betreuung der Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, welcher insbesondere auf der Inanspruchnahme der Arbeitsleistungen der Mitglieder beruht. Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Dienstleistungen, insbesondere Bodenbearbeitung, Feldbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Transport, Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, Bewirtschaftung von Tierbeständen, des weiteren kommunale Dienstleistungen, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, landeskulturelle und touristische Leistungen, Bau- und Erschließungsarbeiten im ländlichen Raum sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum; eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit; Erzeugung und Nutzung regenerativer Energieträger sowie Energieerzeugung und deren Vermarktung; Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens. Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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Rinderzüchter
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