(1) die Verwertung von flüssigen oder festen Wirtschaftsdüngern oder anderen organischen Wertstoffen, die landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt werden - insbesondere Gülle, Klärschlamm und Kompost - zu planen, ausgenommen von den Planungen sind Amtshandlungen im Sinne der Klärschlammverordnung und andere spezifische Rechtsvorschriften, zu organisieren, selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen; (2) die Betreuung, Organisation und Durchführung von Dokumentationspflichten im Sinne der Verbringungsverordnung sowie Meldeverordnung, außerdem die Betreuung, Organisation und Durchführung von Bürodienstleistungen, inkl. Ablage, Angebotserstellung, Rechnungslegung sowie Buchführung im Auftrage Dritter (3) landschaftspflegerische Arbeiten und weitergehende Unterhaltungsmaßnahmen für öffentliche und andere Auftraggeber, sowie Kommunalarbeiten zu organisieren und auszuführen oder deren Ausführung durch Dritte zu vermitteln; (4) landwirtschaftliche Transporte aller Art zu organisieren, im Nahbereich und Werkverkehr i.S. des Güterkraftverkehrsgesetztes selbst durchzuführen oder die Durchführung durch Dritte zu vermitteln.
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