Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt von Entwicklungsländern im Sinne des § 6 Entwicklungsländersteuergesetz. Vorrangiges Ziel dieser Entwicklungszusammenarbeit ist es, den Entwicklungsländern zu helfen, ihre Ernährung aus eigener Kraft zu sichern, insbesondere im ländlichen Raum den Aufbau einer leistungsfähigen sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur einschließlich des Gesundheits- und Verkehrswesens zu fördern, die Umwelt zu schützen, die Energieversorgung zu verbessern und das Bildungswesen zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung landwirtschaftlicher Projekte der Entwicklungshilfe mittels Import, Export, Service und Schulung für Agrargüter, Ausrüstungen und Maschinen vorwiegend, aber nicht ausschließlich, in Afrika.
Ingenieurbüro
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