Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Heimen und Einrichtungen zur Durchführung der Fürsorge für behinderte Menschen, Hospizen sowie die ambulante, stationäre und teilstationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener und Mitwirkung an steuerbegünstigten wissenschaftlichen Projekten.
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