Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung der Wohlfahrtspflege. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit - der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, - dem Ev.-Luth. Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e.V. oder dessen steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit dem Ev.-Luth. Diakonissen- Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e.V. oder dessen steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, - der Aller-Weser-Klinik gGmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Aller-Weser-Klinik gGmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Dies umfasst insbesondere die in § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Leistungen. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO sowie der Förderung der Wohlfahrtspflege Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen und damit verbundene Managementleistungen in sozialen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen wie Altenpflegeheimen), wie: - Aufbereitung, Pflege, Kontrolle und Kommissionierung von Sterilgut (Sterilgutmanagement) - Einkaufs- und Vertragsmanagement - (Haus-) Technik - Transport- und Logistik - Veranstaltungsmanagement und Hauswirtschaft Diese Dienstleistungen werden insbesondere gegenüber mit der AGAPLESION gemeinnützige AG verbundenen Einrichtungen erbracht. Hierzu kann die Gesellschaft regionale Betriebsstätten unterhalten und Betriebsführungs- und Bereichsleitungsfunktionen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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