Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, ° die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, ° die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO, dies geschieht nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, ° die Förderung der Wohlfahrtspflege, ° die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, ° die Förderung der Wissenschaft und Forschung, ° die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit - der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, - dem Ev-Luth. Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e.V. oder dessen steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit dem Ev-Luth. Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e.V. oder dessen steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen wie Personal-, Management- und Verwaltungsdienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahme des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsdienstleistungen sowie Verwalterungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie andere steuerbegünstigten Körperschaften vor allem zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation sowie des betreuten Seniorenwohnens, Alten- und Krankenpflege, die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Ferner fördert die Gesellschaft die Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen, sowie die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung.
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