(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen bzw. von diesen Körperschaften für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen empfangen und Waren bezogen bzw. Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von insbesondere diakonischen Einrichtungen insbesondere der zentrale Betrieb einer gemeinsamen Schule zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von pflegerisch tätigen Personen und von Personen, die im Bereich des öffentlichen und freigemeinnützigen Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
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