Förderung a.Förderung der Bildung und Erziehung, b.der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) sowie c.die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 AO: a. Durchführung von Vortrags-, Seminar- und Informationsveranstaltungen in unterschiedlichsten Formaten (Seminare bis Großveranstaltungen), insbesondere Lern- und Förderprojekte für junge Afrikaner, insbesondere in Ghana, Nigeria, Kamerun und deren Grenzstaaten zur Auseinandersetzung mit erneuerbaren Energien sowie deren Techniken zur Ausbildung von Fachkräften; b. Durchführung von Veranstaltungen sowie die Verbreitung von Print- und elektronischen Medien sowie von Publikationen, die das Verständnis für die Kulturen in Afrika und die Tätigkeit dieser Gesellschaft einer breiten Öffentlichkeit näher bringen: c. Bereitstellung von Vernetzungsangeboten für Experten in bedürftigen Regionen; d. Verminderung der Schadstoffbelastung für Kinder und Erwachsene im Interesse der Gesundheit, insbesondere durch das bewirken des Austausches von gesundheitsschädlichen Paraffinlampen gegen schadstoffarme nachhaltige Alternativen; e. Lieferung von technischen Anlagen zur Weitergabe an bedürftige und notleidende Patienten; f. Erstellen und Vertreiben von Literatur sowie audiovisueller Hilfs- und Werbemittel; g. Unterstützung von lokalen, regionalen und überregionalen Projekten in Afrika zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und zur Fort- und Weiterbildung von Personen, die Projekte der Daseinsvorsorge vor Ort umsetzen (Hilfe zur Selbsthilfe). h. Armutsbekämpfung durch die Verbesserung der sanitären Bedingungen und der Trinkwasserqualität insbesondere durch die Bereitstellung von Meerwasserentsalzungsanlagen; i. Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen durch die Verbesserung der Infrastruktur insbesondere in Ghana, Nigeria, Kamerun und deren Grenzstaaten durch die Schaffung einer lebensnotwendigen Infrastruktur mit autarken Energieanlagen (Windkraft, Solaranlagen und Solarparks). Die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländischen Körperschaften, die ihre Mittel für den Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
Energieversorgung
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