Gesellschaft verfolgt gem. § 58 Nr. 1 AO den Zweck, Mittel für steuerbegünstigte Organisationen für die Verwirklichung folgender steuerbegünstigter Zwecke zu beschaffen: - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Förder-gGmbH im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Durchführung von Altkleidersammlungen und Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs.1S.2 der Abgabenordnung bedienen.
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