Förderung und Betreuung von Kindern im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren. Der Zweck der gemeinnützigen GmbH (nachfolgend gGmbH genannt) wird verwirklicht durch die Gründung und Unterhaltung der Tageseinrichtung für Kleinkinder. Als eine solche Einrichtung hat die Affenbande gGmbH einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag nach § 22 SGB VIII/KJHG und § 2 des KiTaG. Sie ist vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg anerkannt. Weitere Zwecke der Affenbande gGmbH sind: a) Unterstützung beim (Wieder-) Einstieg in den Beruf b) Vereinbarkeit von Beruf und Familie c) Entlastung der Erziehungspersonen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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