1. die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen ist als lntegrationsprojekt im Sinne des § 132 8GB IX tätig. Dementsprechend wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Mindestquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Sinne dieser Norm beachtet. 2. Das Unternehmen erwirbt neue und gebrauchte EDV-Produkte und EDV-Ersatzteile von Lieferanten, Systemhäusern, Firmen und öffentlichen Einrichtungen. Die erworbenen EDV- Produkte und Ersatzteile werden verkauft und vermietet. Im Lager und in Behindertenwerkstätten werden die gekauften EDV-Produkte und Ersatzteile von behinderten Menschen aufbereitet, repariert oder nachhaltig verändert oder ausgeschlachtet. Die vermieteten EDV- Produkte werden nach der Nutzungszeit beim Kunden abgeholt, im Lager bearbeitet und auf dem Gebrauchtmarkt oder Ersatzteilmarkt verkauft bzw. wieder an Kunden vermietet. Das Unternehmen betreibt keinen reinen Handel, sondern lässt alle EDV-Produkte von behinderten Menschen "veredeln". Aus diesem Grund wird die Gesellschaft diese Dienstleistungen auch externen Unternehmen (z.B. Lieferanten) anbieten, ohne das Eigentum an den EDV-Produkten zu erwerben, d.h. nur die Veredelungsarbeiten an den EDV-Produkten für diese Auftraggeber anbieten und auch nur diese Dienstleistungen abrechnen. 3. Es ist geplant, gemeinsam mit einer anerkannten gemeinnützigen Werkstatt zusammenzuarbeiten. Arbeiten wie oben beschrieben, die nicht von der eigenen Firma erbracht werden können, werden bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Auftrag gegeben. 4. Ein weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Bildungsaktivitäten der Bundesländer und Schulträger an Schulen, die sich für den pädagogischen Lehransatz mit mobilen lT-Geräten im Unterricht -Notebook-Klassen- entschieden haben. Alle Schüler sollen unabhängig von dem sozialen Status des Eltemhauses in die Lage versetzt werden, in einer solchen Notebook-Klasse am Unterricht teilzunehmen. Die Gesellschaft bietet hierfür preisgünstige monatliche Raten für die entsprechenden Notebooks oder Geräte an und ermöglicht mit einem Bildungsfonds, dass bedürftige Eltern, die auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse und/oder negativer Kreditauskünfte keine Geräte finanziert bekämen, von der Gesellschaft im Rahmen eines Bildungsfonds mit einem monatlichen Betrag unterstützt werden. Zweck ist, sogenannte Notebook-Klassen in ganz Deutschland ohne Diskriminierung von Schülern aus sozial schwachen Elternhäusern zu ermöglichen. Die komplette Dienstleistung inclusive dem technischen Service wird von behinderten Menschen in der lntegrationsfirma AfB Arbeit für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbracht. 5. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
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Sozialwesen
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