Bereitstellung von Mitteln und die Organisation der Durchführung ambulanter Pflegedienstleistungen, gegebenenfalls auch Pflegedienstleistungen nach der Pflegeversicherung, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zur Zweckerfüllung stellt die Gesellschaft Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Gesellschaft schafft Pflegemittel an, die gegebenenfalls verliehen oder an Pflegebedürftige abgegeben werden. Die Gesellschaft führt für Pflegedienstleistende die Abrechnung gegenüber den Kostenträgern durch. Die Gesellschaft stellt ferner Fahrzeuge und Kommunikationsmittel zur Organisation des Pflegedienstes bereit. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, die demselben Zweck dienen oder einen verwandten oder ergänzenden Geschäftszweig führen, beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder kann als Vertreter solcher Unternehmen tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Personengesellschaften als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, deren Geschäftszweck gegenstandsgleich oder ähnlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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