Durchführung einzelner Aufgaben des Landkreises nach Art. 51 LkrO im Bereich der Abfallwirtschaft durch Verwertung von Deponie- und Biogas einschließlich Betrieb der entsprechenden Einrichtungen, Betrieb der Müllumladestation und weiterer Abfallanlagen einschließlich der Verwertung von Abfällen und aus Abfällen gewonnenen Bestandteilen. Weiter werden Aufgaben des Landkreises im Rahmen der Vermögensverwaltung an den derzeitigen oder ehemaligen kreiseigenen Entsorgungsanlagen durchgeführt. Das Unternehmen wurde daneben durch den Landkreis als Beliehener gemäß § 16 Abs. 2 KrW/AbfG beauftragt, im Gebiet des Landkreises angefallene und überlassene brennbare Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten, für die eine Überlassungspflicht nach § 13 KrW/AbfG besteht, zu entsorgen.
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Entsorgungsbetriebe
Abfallwirtschaft
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