(1) Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung von Kunst und Kultur, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den (Zweck-)Betrieb einer \"Hochschule für medizinische Assistenzberufe\" nach Maßgabe des Gesetzes über die Hochschulen in Baden -Württemberg- Landeshochschulgesetz Baden- Württemberg-LHG), vom 5.1.2005 insbesondere 9. Teil- Hochschulen in freier Trägerschaft-. Die Genossenschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit hierzu alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Zweckes dienen. Die Genossenschaft ist insbesondere befugt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Gründung und Beteiligung an der Ärztenetzwerk Hochschule für medizinische Berufe GmbH mit Sitz in Waghäusel (Trägergesellschaft) gemeinsam mit einem oder mehreren von der Genossenschaft unabhängigen Mitgesellschaftern. Die Genossenschaft wird in diesem Zusammenhang einer von mehreren Betreibern der Trägergesellschaft im Sinne von §70 Abs.2 S. 1 LHG sein. Die Hochschule vermittelt durch anwendungsbezogene Lehre und Weiterbildung eine Ausbildung, die zu selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt. Weiterer Schwerpunkt der Hochschule ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch ihre einzelnen Studiengänge, insbesondere durch den ersten Studiengang \"Physician Assistent\", der es den Ärzten ermöglichen soll, aufgrund der höheren Qualifizierung der bisherigen nichtärztlichen Heilberufe mehr auf die neuen Berufsträger delegieren zu können und somit ihre Kernaufgaben als Arzte besser erfüllen zu können. Weitere Studienprogramme der Hochschule erstrecken sich speziell auf die künftigen Berufsträger im Bereich der Jugend- und Altenhilfe. Die komplexen Aufgabenbereiche in den Pflege- und Therapiebereichen sollen dabei künftig in besonderer Qualifikation an der Hochschule vermittelt werden. Durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb einer Hochschule werden nicht zuletzt auch kulturelle Belange gefördert. Durch Studiengänge für Studierende aus der Mitarbeiterschaft von Arztpraxen werden durch Akademisierung neue Berufsqualifikationen vermittelt, wodurch insbesondere die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung gefördert wird.
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