Haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung, Begleitung und Beratung, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jeweils soweit behördliche oder sonstige staatliche Erlaubnis nicht erforderlich ist; weiterhin haushaltsnahe Dienstleistungen in der Häuslichkeit im Rahmen der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegestützungsverordnung) in Form eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag nach § 39 SGB XI und § 45a Abs. 1 SGB XI, die nach § 45b SGB XI (Zusätzliche Betreuungsleistungen) durch Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 EUR monatlich (Grundbetrag). Die GmbH erbringt gem. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die, wenn sie von den in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b bis m UStG genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit werden, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Die GmbH erbringt als Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen § 3 Nr. 20 e) GewStG Leistungen, bei denen die Behandlungskosten in mindestens 40 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen werden.
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