Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen tätigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen berufsrechtlichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht verbinden können. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört weiterhin die Beratung und Betätigung in ökonomischen Angelegenheiten durch in Diensten der Gesellschaft stehende Berufstätige, die durch einen entsprechendem Studienabschluss zur Übernahme derartiger Tätigkeiten qualifiziert sind. Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Gütern für den Rechtsanwaltsbedarf. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die die gemeinschaftliche Berufsausübung der Aktionäre unmittelbar oder mittelbar fördern, soweit berufsrechtlichen Ge- und Verboten nicht zuwider gehandelt wird.
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