Unterstützung der Mitglieder bei deren Berufstätigkeit mit allen Leistungen, insbesondere beim Aufbau, Erhalt und Zertifizierung einer Büroorganisation auf hohem Qualitätsniveau, bei der Nutzung elektronischer Datenverarbeitung und Kommunikation und der Organisation von rechts- und steuerberatenden sowie Beratungsleistungen. c.Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, aa) Erbringung von Leistungen für den elektronsichen Rechts- und Geschäftsverkehr, bb) Betrieb eines Rechenzentrums zur Datenverarbeitung und -speicherung, cc) Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, sowie dd) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen. 2) Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist zugelassen 3) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auch dann zulässig, wenn deren Geschäftsbetrieb Personen und Gesellschaften im Sinne von § 3 einschließt, die nicht Mitglieder der AdvoLead Cloud Computing e. G. sind (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz). Der Geschäftsbetrieb mit diesen Unternehmen und Körperschaften ist zulässig, wenn er der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder dient.
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