A) Förderung der Jugendhilfe; b) Förderung von Kunst und Kultur; c) Förderung der Erziehung-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; e) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; f) Förderung der Kriminalprävention. Die Erfüllung des Unternehmenszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen, ethnischen oder konfessionellen Richtung. Humanismus, Toleranz und Chancengleichheit sind Grundsätze des Wirkens der Gesellschaft nach Innen und Außen.
Sozialwesen
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