Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung von Kunst und Kultur sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, verwirklicht durch Maßnahmen wie etwa finanzielle Förderung der zur Verfügungstellung von Mahlzeiten, zum Beispiel Essen auf Räder oder Förderung der Tafel Organisationen sowie Bereitstellung von technischen Mitteln in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Bayern zur Förderung der Digitalisierung und Ausbildung im Umgang damit, insbesondere durch Übereignung entsprechender Geräte wie Tablets oder Laptops an Schulen und Kindergärten als Sachspende oder Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel zur zweckgebundenen Beschaffung der Geräte durch die Bildungsträger selbst (Geldspende).
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