1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. 3. Der unter § 2 Abs. 2. genannte Zweck soll erfüllt werden z. B. durch die Beförderung von Menschen im Rollstuhl, Tragestuhl und Liegend, die aufgrund einer dauerhaften Erkrankung bzw. Behinderung nicht anderweitig mit einem Mietwagenbetrieb gem. Vorgaben des Personenbeförderungsgesetz befördert werden können, die Durchführung von Sanitätsdiensten, die Beteiligung im Krankentransport und Rettungsdienst sowie Auslandsrückholdienst, Hilfe und Unterstützung bei Notlagen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie die Mitwirkung im Katastrophenschutz.
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