Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung. Die Gesellschaft erfüllt ihren satzungsmäßigen Zweck, indem sie öffentliche und private Mittel sammelt und die ihr zugewendeten und aus Erträgen zufließende Mittel zur interkulturellen Verständigung durch die Arbeit der Medien, für die Förderung des journalistischen Nachwuchses, für Bildung, Jugendarbeit und Völkerverständigung und die auf diese Ziele bezogene wissenschaftliche Analyse verwendet. Dies wird verwirklicht durch die Ausrichtung eines öffentlichkeitswirksamen ADAMI Medienpreises für Kulturelle Vielfalt in Osteuropa, welcher Programmleistungen im Film und Fernsehen wie auch im Internet auszeichnet, welche sich in herausragender Weise mit Thema der kulturellen Vielfalt beschäftigen und das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster geografischer und kultureller Herkunft fördern. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Organisation von Programmkonferenzen, Präsentationen, Workshops und Fortbildungsangeboten, die Vergabe durch Stipendien sowie durch Förderung, Archivierung und Verbreitung von Medienproduktionen zum Thema kulturelle Vielfalt.
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