1. Der gemeinsame Einkauf von Waren für alle den Gesellschaftern gehörenden Möbelhäusern und möglicherweise weiteren Interessenten, das Ausarbeiten gemeinsamer Werbemaßnahmen für die Firmen der Gesellschafter, das Herstellenlassen usw. einschließlich der Erarbeitung von Werbekonzepten, die Entwicklung von Organisationsstrukturen für die Firmen, die Durchführung von Personalbeschaffungsmaßnahmen, die Organisation von Personalschulungen, die Vertretung gegenüber Fachverbänden, die Erstellung eines gemeinsamen Logistiksystems, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch als Vollhafter an einer GmbH & Co.KG, der Erwerb und die Pachtung anderer Firmen und von Beteiligungen an Firmen. 2. Zur Erreichung des Unternehmenszwecks ist die Gesellschaft weiter berechtigt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und ihnen verwandten Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen sowie deren Vertretung zu übernehmen.
Unternehmensberatung, PR Berater
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