Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in der Informationstechnologie, insbesondere zu den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz, der Handel mit zugehörigen Waren sowie die Erbringung von Personaldienstleistungen wie die Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung und das On-Site- Management. Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis oder im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG, zum Unternehmensgegenstand.
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