Vermietung und Verpachtung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz. Die Gesellschaft kann Überschüsse in Fond-Aktien, Wertpapieren und Versicherungen anlegen zur Erreichung eines angemessenen Wertzuwachses. Des Weiteren darf die Gesellschaft zum vorstehenden Zweck Zuwendungen jeder Art, die auch im weiteren Grundvermögen bestehen können, annehmen. Zuwendungen können auch unter Auflagen stehen, sofern die Auflagen dem Gesellschaftszweck nicht zuwider laufen. Motiv der Gründung der Gesellschaft ist auch die Förderung der Enkel der Eheleute Dagmar und Helmut Acker und ihrer beruflichen Ausbildung durch laufende oder einmalige Zahlungen, sofern die Überschüsse des Unternehmens dies erlauben. Soweit die Berufsausbildung der Enkel abgeschlossen ist oder spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der Enkel, begrenzt sich der Ge-genstand des Unternehmens auf die Verwaltung eigenen Vermögens oh-ne Zweckverfolgung der Ausbildungsförderung der Enkel.
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