Erbringung erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Personaldienstleistungen gegenüber Unternehmen und die Beratung von Unternehmen und Selbständigen im Zusammenhang mit Personaldienstleistungen mit Ausnahme von Rechtsdienstleistungen (Rechtsbesorgung oder Rechtsberatung) nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) vom 12. Dezember 2007. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen.
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