Eigenverantwortliche Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung und der laufenden Lohnabrechnungen für fremde Unternehmen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG; die eigenverantwortliche Ausübung dieser Tätigkeiten ist nur solchen Personen gestattet, die über die nach § 6 Nr. 4 StBerG erforderliche Qualifikation verfügen. Die Beratung und Unterstützung beim Neuaufbau und der Umorganisation der Bürologistik, der Ablage und der Arbeitsabläufe. Den Aufbau und die Beratung von Controlling-Instrumenten wie Liquiditätsplanungen, Kostenrechnungen, Budgets, etc. Individuelle Schulungen von Mitarbeitern bzw. Unternehmern zur Organisation und Bearbeitung ihrer eigenen Finanzbuchhaltung. Sonstige kaufmännische Dienstleistungen für fremde Unternehmen wie Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Ablage, Erfassung von Lieferscheinen, Fakturierung, etc. sowie jede andere angemessene Art der kaufmännischen Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Beteiligung - gleichgültig in welcher Form - an anderen Gesellschaften sowie Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebes anderer Gesellschaften. Verkauf und Vermittlung von Hard- und Software, speziell zur Unterstützung kaufmännischer Prozesse. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.
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